Fragen und Antworten

Unser Angebot für Sie?

Das sind unsere Immobilien, provisionsfrei und überwiegend aus dem eigenen Bestand! Wir als Immobilienentwickler kaufen Immobilien auf, um sie so bestmöglich modernisieren, oder dem Zustand entsprechend komplett sanieren zu können. Anschließend stehen diese Immobilien im modernen Zustand und hochwertiger Ausstattung unseren Kunden für den Erwerb zur Verfügung. Unabhängig, ob es sich dabei um Kapitalanleger oder Eigenheimnutzer handelt. Sicherlich ist nicht jede Immobilie für jede Lebenssituation und für jeden unserer Kunden geeignet, aber wir versuchen immer, Ihren Wünschen und Anregungen gerecht zu werden. Sprechen Sie uns einfach an, wir werden auch für Sie eine geeignete Immobilie finden.

Notarielle Beurkundung?

Von Anfang an, sei es auf der Suche nach einem geeigneten Notar, über den Entwurf eines Kaufvertrages, bis hin zum Vertragsabschluss stehen wir an Ihrer Seite. Wir achten darauf, dass alle relevanten Daten im Kaufvertrag enthalten sind und Sie dadurch Ihre Immobilie sorgenfrei erwerben können. Wir unterstützen Sie auch gerne in Finanzierungsfragen oder bei Renditeberechnungen.

Was sind Kaufnebenkosten?

Bei den Kaufnebenkosten handelt es sich um Kosten, die gesetzlich veranschlagt und beim Ankauf einer Immobilie nicht vermeidbar sind. Diese Kosten sind vom jeweiligen Bundesland abhängig und betragen zum Beispiel in Bayern 2% für Notar und 3,5% für die Grunderwerbsteuer des notariell veranschlagten Kaufpreises. Bei der Erstellung der Grunderwerbsteuer werden bewegliche Gegenstände, wie zum Beispiel eine Einbauküche oder anderes Mobiliar, so wie die gebildete Instandhaltungsrücklage nicht mit einberechnet. Es ist deshalb sehr wichtig, die aktuellen Werte im Kaufvertrag mit aufzuführen, um so Kaufnebenkosten einzusparen.

Der Grundbuchauszug

Grundbücher werden von Behörden oder staatlichen Stellen nach bestimmten Regeln geführt. Sie sind ein vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke, verbunden mit den darauf enthaltenen Immobilien. Nach Vorschrift erhält in Deutschland jedes Grundstück im Grundbuch eine eigene Stelle, die als Grundbuchblatt bezeichnet wird. Dieses Grundbuchblatt ist für das darin verzeichnete Grundstück das Grundbuch im Sinne der materiell-rechtlichen Vorschriften des BGB (§ 3 Abs. 1 Satz 2 GBO). Grundbücher sollen diese Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken und deren Immobilien registrieren. Eine Offenlegung erfolgt nur gegen den Nachweis des berechtigten Interesses, da wesentliche Inhalte des Grundbuches wie der Eigentümer oder die Belastungen nicht jedem Interessierten publik gemacht werden können. (Quelle Wikipedia)

Die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein Rechtsbegriff des deutschen Wohnungseigentumsrecht und in §8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen und/oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden sind. (Wohnungseigentum, Teileigentum, §1 Abs. 2 und 3 WEG). Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt sein. Zu ihr gehört ein Teilungsplan, der von der zuständigen Genehmigungsbehörde bescheinigt sein muss (§ 7 WEG). Hierzu prüft die Behörde die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheiten und ob der Teilungsplan inhaltlich der zum Grundstück gehörenden Baugenehmigung entspricht.Die Teilungserklärung und die dazugehörenden Urkunden werden beim Grundbuchamt verwahrt. (Quelle Wikipedia)

Eine Sanierung?

Bei einer Sanierung, oder auch „Kernsanierung“ genannt, handelt es sich um die vollständige Wiederherstellung einer Immobilie, die baulich im derartigen desolatem Zustand ist, dass bei einer Nutzung jeglicher Art eine Gesundheitsgefahr für Bewohner oder Eigentümer bestehen würde. In dem Fall würden alle baulich relevanten Teile getauscht, renoviert oder fachmännisch wiederhergestellt werden. Das Objekt hätte nach der Fertigstellung so einer Maßnahme „Neubau-Charakter“.

ODER DOCH NUR MODERNISIERUNG?

Bei einer Modernisierung, handelt es sich um die nur teilweise Wiederherstellung einer Immobilie, die baulich im nicht schlechten, sondern nur im z.B. veralteten Zustand ist. Dabei würden dann nur zum Teil bauliche Elemente getauscht (z.B. Türen oder Bodenbeläge), oder wieder Instand gesetzt werden (z.B. weißer Farbanstrich an Decken und Wänden). Das Objekt hätte nach der Fertigstellung so einer Maßnahme einen ordentlichen und gepflegten Zustand.

WAS BEDEUTET PROVISION?

Eine Provision, oder auch Maklergebühr genannt, wird in der Regel ausschließlich vom Käufer einer Immobilie bezahlt. Diese beträgt überwiegend 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom vereinbarten Kaufpreis der Immobilie und ist nach notarieller Beurkundung fällig. In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass diese Provision zusätzlich oder ersatzweise vom Eigentümer einer Immobilie übernommen wird. Dabei würde man dann von einer sogenannten „Innenprovision“ sprechen, die in der Regel zwischen 1,19 – 3,57% inkl. Mehrwertsteuer beträgt.

Reservierung einer Immobilie?

Eine Reservierung als Interessent einer Immobilie ist grundsätzlich möglich. Diese ist in der Regel mit einem nicht sehr aufwendigen Vertrag und einer Anzahlung in Höhe von ca. 3.000,- Euro verbunden, die dann dem Kaufpreis bei einem Erwerb der Immobilie selbstverständlich angerechnet werden würde. Diese Anzahlung gilt dann als Sicherung für beide Vertragsparteien. Der Kaufinteressent erhält dadurch die Sicherheit, den Zuschlag der Immobilie zu erhalten, bis eventuelle andere Parameter wie Finanzierungen oder sonstiges geregelt wurden. Der Verkäufer hat wiederum die Sicherheit, einen Erwerber seiner Immobilie zu haben und dadurch nicht unnötig andere Kaufinteressenten zu verlieren. Würde der Kaufinteressent aus dem Reservierungsvertrag aber dann doch auf den Erwerb der Immobilie verzichten, würde die Anzahlung als Entschädigung an den Verkäufer fallen. Der Käufer hätte in dem Fall nach Vertrag kein Recht auf Erstattung der geleisteten Anzahlung.

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